Mit dem Behinderten-Pauschbetrag gehen zwischen 384 Euro und 7400 Euro im Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Die konkreten Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Das heißt, dieser Betrag wird pauschal vom Einkommen abgezogen und nicht versteuert, bringt also Bares. Wie viel genau, hängt vom
Dieser Artikel (ID: 1962699) ist am 23.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).