Mit dem Behinderten-Pauschbetrag gehen zwischen 384 Euro und 7400 Euro im Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen ab. Die konkreten Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Das heißt, dieser Betrag wird pauschal vom Einkommen abgezogen und nicht versteuert, bringt also Bares. Wie viel genau, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab.
Gut zu wissen: Schon ab einem GdB von 20 wirkt sich dieser Pauschbetrag aus, betont der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Und selbst wenn eine Behinderung erst seit Kurzem besteht oder sich der Grad während des Jahres erst erhöht hat, gibt es den vollen Pauschbetrag für das ganze Jahr. Entweder macht man den Pauschbetrag über die Steuererklärung geltend. Eingetragen wird er dann in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Die Steuererklärung wird ja aber erst im Folgejahr abgegeben, die Entlastung gibt es also erst im Nachhinein.
Wer direkt eine monatlich umgelegte Entlastung möchte, kann den Behinderten-Pauschbetrag in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSt-AM) eintragen lassen.