Sparen mit B-Ware: Was man wissen muss

von Redaktion

Unter B-Ware versteht man Artikel, die aus dem normalen Verkauf herausfallen. Oft ist das laut der Stiftung Warentest (Dezember-Heft) im Grunde Neuware, die aber zum Beispiel einen Kratzer hat oder der ein Zubehörteil fehlt. Es können auch Retouren oder Restbestände sein. „Refurbished“ wiederum heißen gebrauchte Geräte, die generalüberholt sind.

Folgende Regeln gelten für B-Ware:

. Widerrufsrecht: Das greift genauso wie bei Neuware. Man kann also innerhalb von 14 Tagen das Gerät ohne Angabe von Gründen zurückschicken.

.Mängel: Die muss der Anbieter im Shop angeben und diese müssen auch so hingenommen werden. Einen nicht angegebenen Mangel kann man aber reklamieren – genauso wie bei Neuware.

. Gewährleistung: Beträgt normalerweise zwei Jahre. Bei Gebrauchtware kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Daher am besten im Kleingedruckten darauf achten, ob das der Fall ist.

. Garantie: Sie ist auch bei Neuware eine freiwillige Leistung. Bei B-Ware kann sie aber, wenn vorhanden, ab dem ersten Kauf laufen oder nur für den ersten Besitzer gelten – das heißt dann: nur noch eine Restgarantie oder gar keine.

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