Nein, es gibt keine gesetzliche Frist. Es liegt im Ermessen des Nachlassgerichts, wie viel Zeit es der Nachlasspflegerin für die Ermittlungen gibt. Kommen diese nicht voran, dann ist ein professioneller Erbenermittler einzuschalten.
Dieser Artikel (ID: 1964782) ist am 27.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).