Nein, es gibt keine gesetzliche Frist. Es liegt im Ermessen des Nachlassgerichts, wie viel Zeit es der Nachlasspflegerin für die Ermittlungen gibt. Kommen diese nicht voran, dann ist ein professioneller Erbenermittler einzuschalten.
Nein, es gibt keine gesetzliche Frist. Es liegt im Ermessen des Nachlassgerichts, wie viel Zeit es der Nachlasspflegerin für die Ermittlungen gibt. Kommen diese nicht voran, dann ist ein professioneller Erbenermittler einzuschalten.