Anspruch auf Einsatz von E-Auto und Wärmepumpe

von Redaktion

Stromnetzbetreiber dürfen ab kommendem Jahr den Anschluss von E-Autos und Wärmepumpen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Netzengpässe verweigern. Das besagt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur. Damit soll der Hochlauf von elektrischen Lösungen beschleunigt werden. Denn diese verbrauchen mehr Strom als viele Haushaltsgeräte, an vielen Stellen ist das Netz aber noch nicht auf höhere Lasten ausgelegt. In diesen Fällen lehnen die Betreiber den Anschluss ab, um bei hoher Stromnachfrage Ausfälle zu verhindern. Damit das Netz auch künftig nicht überlastet wird, dürfen die Verteilnetzbetreiber den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. „Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.“ Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte. Wo Engpässe auftreten müssen die Netzbetreiber langfristig nachrüsten, um den Engpass zu beheben.  mas/dpa

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