Urlaubs-Zuschuss mit Abgaben-Rabatt

von Redaktion

Arbeitgeber können einen Bonus zahlen, um ihren Mitarbeitern den Urlaub zu versüßen – die sogenannte Erholungsbeihilfe. In manchen Betrieben ist das eine Alternative zum Urlaubsgeld.

Singles können auf diese Weise bis zu 156 Euro pro Jahr bekommen. Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann weitere 104 Euro für seinen Partner oder seine Partnerin erhalten. Für jedes Kind, das im Haushalt lebt, sind zusätzlich bis zu 52 Euro drin. Der Vorteil: Wählt der Arbeitgeber dabei die Pauschalbesteuerung von 25 Prozent, fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern an. „Weiterer Vorteil ist, dass die Leistung sozialversicherungsfrei ist“, erklärt Jana Bauer. Somit kommt der Betrag dem Arbeitnehmer voll zugute.

Wichtig: Die Auszahlung darf den Freibetrag nicht um einen Euro überschreiten – sonst muss man das Geld doch als Arbeitslohn versteuern. Sie kann aber auf mehrere Überweisungen aufgeteilt werden.

Übrigens: Manche Unternehmen zahlen die Erholungsbeihilfe auch als Alternative zum Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder dem 13. Monatsgehalt. Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgebern den Erholungszusammenhang entsprechend bestätigen und zum Beispiel durch Quittungen für einen Freizeitpark oder eine Reisebuchung bestätigen.

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