Vier Tricks für mehr Rente

von Redaktion

VON ANDREAS HÖSS

Wer in Rente geht, muss sich in der Regel darauf einstellen, mit etwas weniger Geld auszukommen. Doch unverhofft kommt oft: Dreht man ein paar Stellschrauben, kann man etwas mehr für den Ruhestand rausquetschen. Neben ein paar allgemein gültigen Tipps kann dieses Jahr auch noch ein Sonderfaktor für ein ordentliches Rentenplus sorgen.

Tipp1: Schon 2023 in Rente gehen

Es klingt paradox, aber wer 2024 in Rente gehen will und den Renteneintritt schon auf dieses Jahr vorzieht, hat laut dem Ratgeberportal „Finanztip“ in vielen Fällen mehr statt weniger Rente. Das gilt zumindest für die Jahrgänge 1958 bis 1960, sofern sie genügend Beitragsjahre für die Frührente ab 63 vorweisen können. Dafür muss man eine Teilrente mit zehn Prozent der Rentenansprüche beantragen und mit 90 Prozent bis zum regulären Renteneintritt weiterarbeiten. Nötig ist der reguläre Rentenantrag und ein formloses Schreiben, den Kombiantrag kann man laut Rentenversicherung drei Monate rückwirkend stellen.

Lukrativ ist der vorgezogene Eintritt in die kleine Teilrente aus drei Gründen. Wer 2023 in Rente geht, muss seine Rente bis an sein Lebensende nur mit 83 statt wie beim Renteneintritt im Jahr 2024 mit 84 Prozent besteuern. Zweitens erhält man wegen einer 2024 auslaufenden Coronaregel für 2022 mehr Rentenpunkte. Beides macht zusammen je nach Verdienst und Rentenhöhe ein paar Euro pro Monat aus, meist zwischen zehn und 20. Das klingt wenig, summiert sich aber über die Jahre.

Und drittens kassiert man zusätzlich zum Gehalt über viele Monate zehn Prozent seiner Rente, weil man seit 2023 unbegrenzt zur Frührente hinzuverdienen kann. Laut „Finanztip“ würden die Abzüge auf die vorgezogene Rente wegen dem Teilzeittrick dabei so klein ausfallen, dass sich der frühere Renteneintritt fast immer lohne. Eine individuelle Beratung sei aber Pflicht. Zudem solle man prüfen, ob der Arbeitsvertrag eine Weiterarbeit in Rente zulasse.

Tipps 2: Zusatzrente später bekommen

Geht man schon 2023 in Rente, sollte man seine Zusatzvorsorge nicht ebenfalls schon jetzt und auf einen Schlag auszahlen lassen. „Stoppen Sie das“, rät „Finanztest“. Der Grund: Wer etwa eine Betriebsrente in seinem letzten Arbeitsjahr auf sein Konto überwiesen bekommt, muss sein 2023 erzieltes Gehalt plus die volle Betriebsrente versteuern.

Werden solche Zahlungen hingegen in das erste Jahr geschoben, in dem man nur Rente bezieht, sind die Gesamteinkünfte deutlich geringer – und damit auch der Betrag, den man versteuern muss. Damit sinkt auch der Steuersatz. Wer 60 000 Euro Jahresgehalt plus 50 000 Euro Betriebsrente versteuere, zahle etwa 8000 Euro mehr Steuern, als wenn man die Betriebsrente erst dann bekommt, wenn man reguläre Rente bezieht, rechnet „Finanztipp“ vor. Ähnlich sei es bei Riester-Verträgen. Hier kann man Auszahlungen über mehrere Jahre stückeln.

Tipp 3: Freiwillige Zusatzzahlungen

Gerade in den letzten Arbeitsjahren stehen Arbeitnehmer finanziell oft gut da: Das Gehalt ist hoch, die Kinder sind aus dem Haus, möglicherweise ist auch Kapital aus einem Erbe da. Wer über 50 ist, kann deshalb zwei Mal pro Jahr Zusatzbeiträge bei der Rentenversicherung zahlen. Das gute: Sie sind steuerlich absetzbar. Eigentlich sind die Beiträge dafür da, Rentenabzüge im Fall einer Frührente auszugleichen. Geht man aber doch nicht früher in Rente, erhält man später eine höhere Rente. Rückerstatten lassen kann man sich die Beiträge aber nicht, sagt die Rentenversicherung. Außerdem kann man mit monatlichen Zahlungen Löcher bei den Rentenbeiträgen stopfen, die zum Beispiel durch Ausbildungszeiten entstanden sind. Das geht aber nur, wenn man es bis zum 45. Lebensjahr beantragt hat. Will man Sonderzahlungen leisten, sollte man sich bei der Rentenversicherung dazu beraten lassen.

Tipp 4: PKV-Beiträge vorauszahlen

Ebenfalls interessant, wenn man etwas Geld auf der hohen Kante hat und privat versichert ist: Beiträge für die private Krankenkasse für die kommenden beiden Jahre vorauszahlen. Vor allem, wenn man bald in Rente geht. Denn Krankenversicherungsbeiträge kann man komplett von der Steuer absetzen. So kann man zum Beispiel sein letztes zu versteuerndes Einkommen durch die hohen Vorauszahlungen mindern.

Gleichzeitig fallen in den Folgejahren in der Rente keine Beitragszahlungen mehr an und man kann dafür andere Versicherungsbeiträge absetzen, die sonst von der Krankenversicherung blockiert wären. Die Vorauszahlung erfordert zwar nervigen Schriftverkehr mit der Krankenkasse, lohnt sich in der Regel aber.

Artikel 2 von 11