Die Anfrage kann pauschal nicht abschließend beantwortet werden. Grundsätzlich gilt für Brillengläser nicht immer die Zeitwertanrechnung, da auch Brillen Gebrauchsgegenstände sind, die sich abnutzen. Insoweit müsste ein Sachverständiger im Zweifel entscheiden, ob und wann eine Neuanschaffung auch ohne Schadensfall sinnvoll gewesen wäre, um zu einer Erstattungsregelung zu kommen. Da die Versicherung nicht auf die berechtigten Einwände eingegangen ist, könnte auch eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann eingereicht werden.