Der Kinderreisepass wird Ende des Jahres abgeschafft. Ab 2024 können Eltern für ihre Kinder nur noch einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip beantragen. Doch wie reisen Kinder künftig? Und ist der neue Pass teurer als der alte?
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Grund für diese Änderung ist, dass der bisherige Kinderreisepass eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip ist. Das heißt: Der Pass ist weniger sicher, schwerer zu kontrollieren und leichter zu fälschen. Deshalb haben Ausweisdokumente ohne Chip auch eine geringere Gültigkeitsdauer, der Kinderreisepass galt nur je ein Jahr. Der reguläre Reisepass gilt dagegen für sechs Jahre und ab 24 Jahren sogar zehn Jahre. Außerdem akzeptieren andere Staaten Pässe mit Chip eher als ohne. Bei der elektronischen Voranmeldung für Fernreisen in die USA über das Portal ESTA wird der Kinderreisepass ohne Chip zum Beispiel nicht zugelassen.
Ab wann gilt der Kinderreisepass nicht mehr?
Laut dem Bundesinnenministerium dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert und aktualisiert werden. Solange das Gültigkeitsdatum auf dem Pass noch nicht überschritten ist, kann das Kind mit diesem Dokument aber reisen.
Was gilt dann ab dem 1. Januar 2024?
Kinder reisen ab dem neuen Jahr wie ihre Eltern. Das heißt: Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis, und außerhalb der Union wird ein Reisepass mit Chip benötigt.
Wo müssen diese neuen Pässe beantragt werden?
Die für Kinder neuen Ausweisdokumente können im jeweiligen Bürgerbüro beantragt werden. Dafür benötigt das Amt ein aktuelles Passfoto und ein Ausweisdokument oder die Geburtsurkunde des Kindes.
Wie viel kosten die neuen Pässe?
Der neue Reisepass kostet einmalig 37,50 Euro und der Personalausweis 22,80 Euro. Im Vergleich dazu ist der alte Kinderreisepass günstiger. Er kostet nur 13 Euro.
Kann der Kinderreisepass vor der Neuerung noch beantragt werden?
Für Kinder unter zwölf Jahren kann der Kinderreisepass grundsätzlich noch beantragt werden. Wenn das Dokument bis zum 31. Dezember 2023 beantragt wurde, gilt dieser Kinderreisepass normal für ein Jahr. Das gilt auch, wenn der vorher beantragte Pass erst im neuen Jahr bei der Behörde abgeholt wird. Ab dem 1. Januar 2024 können dann nur noch der Personalausweis und der Reisepass mit Chip bei den Behörden beantragt werden. PERNILLA RAUH