LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Muss ich für den Erker mitbezahlen?
 
				Für die Beantwortung der Frage, ob der entsprechende Sondereigentümer oder die Gemeinschaft für die Kosten der Renovierung des Erkers aufkommen muss, ist maßgeblich, welche Regelungen hierzu in der Teilungserklärung getroffen wurden. Ist dort nichts Anderweitiges geregelt und ist der Erker Gemeinsch