Nachdem man eine vergleichsweise günstige Pauschalreise gebucht hat, ficht der Veranstalter den Vertrag wegen eines Kalkulationsfehlers an und will die Reise nur zu einem höheren Preis durchführen? Wenn der Urlaub deshalb platzt, kann Betroffenen eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubsze
Dieser Artikel (ID: 1970230) ist am 06.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).