Gartenarbeit ist von der Steuer absetzbar

von Redaktion

Im eigenen Garten gibt es fast immer etwas zu tun. Wer das nicht alles selbst machen kann oder will und sich für die Arbeiten Hilfe holt, kann die Kosten dafür in einem gewissen Rahmen von der Steuer absetzen. In Betracht kommen für die Aufwendungen zwei Positionen, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt.

. Haushaltsnahe Dienste

Als haushaltnahe Dienstleistungen können all jene Aufwendungen abgesetzt werden, die theoretisch auch von einem Haushaltsmitglied hätten erledigt werden können – also kleinere Arbeiten im Garten wie Rasenmähen oder Heckenschnitt. 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten werden dabei vom Finanzamt anerkannt, solange der Betrag eine Grenze von 4000 Euro nicht übersteigt. Materialkosten dürfen nicht abgesetzt werden.

. Handwerksleistungen

Darunter fallen größere Arbeiten im Garten, also alles, was in Richtung Gartengestaltung geht: größere Mengen Erde ausheben, eine Terrasse pflastern oder Rasen legen. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für die haushaltsnahen Dienstleistungen. Der einzige Unterschied liegt darin, dass Finanzämter Handwerkerleistungen nur bis zu einem Höchstbetrag von 1200 Euro im Jahr anerkennen. Für beides gilt: Die Rechnung muss mit Rechnungsnachweis bezahlt werden, eine Banküberweisung empfiehlt sich.

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