Josefine L.: „Wir haben eine Eigentumwswohnung in einem Sieben-Parteien-Haus. Kürzlich hatte unsere Mieterin nachts einen schweren medizinischen Notfall. Sie musste sich die Treppe aus dem 2. Stock nach unten schleppen, weil der Rettungsdienst nicht ins Haus konnte. Die Bewohner im Erdgeschoss schließen die Haustüre nachts ab. Die Verwaltung hat aufgrund des Vorfalles ein Schreiben an alle geschickt, demzufolge die Haustüre nicht abgesperrt werden darf, es könnte ja auch ein Feuer ausbrechen. Ein Bewohner besteht aber darauf, dass zugeschlossen wird. Wie ist denn die Rechtslage?“
Darf die Tür abgesperrt werden?
Eine gesetzliche Regelung zum Abschließen der Haustüre in einem Mehrfamilienhaus gibt es nicht. Die Gerichte urteilen hierzu unterschiedlich. So hat das LG Frankfurt beispielsweise geurteilt, dass die Haustüre u.a. aus Gründen des Brandschutzes nicht abgeschlossen werden darf. Danach wäre die Regelung der Hausverwaltung in Ihrem Fall nicht zu beanstanden. Wichtig ist aber immer die Betrachtung des konkreten Einzelfalls. Die Hausverwaltung muss also immer eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller schutzwürdigen Belange der Mieter und Vermieter beziehungsweise der Wohnungseigentümer vornehmen. Hat die Verwaltung dies in Ihrem Fall getan und ist die Entscheidung nicht offensichtlich sachwidrig, so ist die Regelung zulässig, und die Mieter im Erdgeschoss müssen sich daran halten. Ist die Abwägung beispielsweise deshalb nicht sachgerecht, weil in Ihrem Fall der Einbruchschutz von höherem Gewicht ist als etwa die Brandschutzsicherheit, so wäre die Regelung unzulässig. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu rechtlich – etwa von einem Haus-&-Grund-Verein –beraten lassen.