Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist in vielen Fällen gegen hohe Stornogebühren geschützt, falls kurzfristig der gebuchte Urlaub platzt. Doch was ist zu tun, wenn etwas passiert – und wie schnell? Welche Belege braucht der Versicherer? Die Stiftung Warentest gibt in ihrer Zeit
Dieser Artikel (ID: 1975093) ist am 14.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31).