Wer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, ist in vielen Fällen gegen hohe Stornogebühren geschützt, falls kurzfristig der gebuchte Urlaub platzt. Doch was ist zu tun, wenn etwas passiert – und wie schnell? Welche Belege braucht der Versicherer? Die Stiftung Warentest gibt in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2024) Tipps.
Zeitpunkt der Absage
Angenommen, jemand erkrankt so schwer, dass er nicht reisen kann, doch der Abflug ist erst in drei Wochen. Ist man unsicher, ob man bis zur Abreise wieder fit ist, dann empfiehlt sich ein Anruf beim Versicherer. Einige haben sogar eine sogenannte medizinische Storno-beratung. Rät der Mitarbeiter in der Hotline dann zum Abwarten und der Arzt bescheinigt später doch eine Reiseunfähigkeit, haben Versicherte laut „Finanztest“ dennoch Anspruch auf volle Erstattung. Sonst gilt: „Wer zu spät storniert, bekommt weniger Geld.“
Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, wie die Experten unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts München beschreiben: Rät die Hotline zur Absage und hält man sich daran, muss der Versicherer die Stornokosten tragen. In dem verhandelten Fall ging es um die Abklärung eines Krebsverdachtes (Az.: 122 C 7243/22).
Erhält man beim Anruf vom Versicherer die Auskunft, dass man sofort stornieren sollte, oder ist einem ohnehin klar, dass die Reise nicht angetreten werden kann? Dann sollte man die Stornierung sofort in die Wege leiten – bei einer Pauschalreise per E-Mail oder Einschreiben an den Reiseveranstalter und bei individuell gebuchten Leistungen an die einzelnen Anbieter, etwa das Hotel, die Airline oder die Mietwagenfirma. Je später man storniert, desto höher sind oft die anfallenden Stornokosten. In dem Fall übernimmt der Versicherer womöglich nicht alle Kosten, falls aus der Begründung der Reiseabsage hervorgeht, dass man schon eher hätte stornieren können.
Gründe und Belege
Ist man erkrankt, haben Versicherer oft einen ärztlichen Fragebogen auf ihrer Website parat, der vom Arzt ausgefüllt werden kann. Darin wird auch abgefragt, wann die Reiseunfähigkeit festgestellt wurde. Es gibt neben gesundheitlichen Problemen noch eine Reihe weiterer möglicher Gründe für eine Reiseabsage, die von der Police abgedeckt sein können. Auch hier muss man entsprechende Belege senden. Etwa das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, den Bescheid der Uni über einen kurzfristig anberaumten Nachprüfungstermin oder das Polizeiprotokoll im Fall eines Wohnungseinbruchs. Neben diesen Belegen braucht es für eine Schadenmeldung: Reisebuchungs- und Zahlungsbestätigung, die Rechnung über die Stornokosten, die Versicherungsnummer und eben die Begründung für die Absage. Die Eingabe der Schadensmeldung ist oft auf der Website des Versicherers möglich.
Kombitarif
Besonders für Familien mit kleinen Kindern und für ältere Menschen biete sich der Abschluss einer Reiserücktrittspolice an, weil hier gesundheitlich eher etwas dazwischenkommen kann. Empfehlenswert seien Kombitarife aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Letztere schützt vor zusätzlichen Kosten, falls der Urlaub vorzeitig abgebrochen werden muss, etwa wegen einer Verletzung.
Von Paket-Buchungen zusammen mit der Reise raten die Tester ab. Die Qualität der auf Reiseportalen angebotenen Tarife lasse sich schwer einschätzen. Ein weiterer Rat: Tarife ohne Selbstbehalt buchen. Der könne mitunter bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen.
Kosten
Für den aktuellen Test wurden 54 Vollschutztarife ohne Selbstbeteiligung untersucht. Dabei wurden vier Varianten betrachtet: Single- und Familientarife, Einzel- oder Jahresverträge.
Zwei Versicherungstarife bekamen die Note sehr gut (Europ. Assistance und TravelSecure Würzburger), beide sind ohne Selbstbeteiligung und beide liegen preislich im Mittelfeld. Jahresverträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reisepreis absichern, können mitunter sogar kostengünstiger sein als der Beitrag für Einzelreisen. Ein Beispiel: Für einen 66-jährigen Single kostet eine sehr gute Versicherung für eine 3000-Euro-Reise 144 Euro. Einen ebenso guten Jahresvertrag gäbe es für 110 Euro.
Für Familien fallen die Versicherungskosten oft nur geringfügig höher aus. Ein sehr guter Familien-Jahresvertrag für 3000-Euro-Reisen ist bereits ab 132 Euro verfügbar, vorausgesetzt, kein Mitreisender ist über 66 Jahre alt.