VERBRAUCHER

Wohn-Nebenkosten um 43 Prozent höher Vertrauen ins Eigenheim schwindet Mehr Arbeitnehmerrechte bei Uber

von Redaktion

Laut einer Studie des IW Köln zahlten Mieter im September 2023 für die warmen Nebenkosten – Heizung und Warmwasser – im Schnitt 1,67 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Bis zum Winter 2021/2022 vor Beginn des Ukraine-Krieges hätten sich die Abschlagszahlungen für warme Nebenkosten auf einem stabilen Niveau von im Schnitt 1,17 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bewegt, hieß es in der Studie. „Mit aktuellen Werten aus dem dritten Quartal 2023 zeigt sich, dass die warmen Nebenkosten immer noch etwa 43 Prozent über den Werten vor dem Winter 2021/2022 liegen.“

Durch das Auslaufen der staatlichen Energiepreisbremsen drohe vielen Haushalte ein Anstieg der warmen Nebenkosten Anfang 2024, vor allem wenn Mieter nicht selbst einen neuen Energie-Liefervertrag abschließen könnten. Im Vergleich zu 2022 sind die warmen Nebenkosten allerdings um vier Prozent gefallen.

Vertrauen ins Eigenheim als Altersvorsorge ist einer Umfrage zufolge gesunken. Waren im Jahr 2020 noch 51 Prozent der Meinung, dass die eigenen vier Wände die vertrauenswürdigste Vorsorge sei, ist die Quote schrittweise auf 42 Prozent gefallen, wie aus einer YouGov-Umfrage im Auftrag der HDI-Versicherungen hervorgeht.

Europaparlament und Mitgliedstaaten einigten sich am Mittwoch auf ein Gesetz, wonach Beschäftigte sogenannter Plattformfirmen unter bestimmten Bedingungen als voll angestellt gelten. Bislang sind etwa Uber-Fahrer, Lieferando-Zusteller oder Fahrradkuriere auf dem Papier häufig selbstständig und damit unter anderem nicht über ihren Arbeitgeber sozialversichert.

Nach den neuen Vorschriften haben Betroffene rechtlich den gleichen Status wie regulär angestellte Arbeitnehmer, sobald zwei von fünf Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören das Lohnniveau, festgelegte Regeln für die Arbeitskleidung, elektronische Überwachung durch den Arbeitgeber, eine eingeschränkte Wahlfreiheit bei den Arbeitszeiten und kaum oder keine Möglichkeit, für andere Arbeitgeber zu arbeiten. Sind zwei der Kriterien erfüllt, können Arbeitnehmer, Gewerkschaften oder Behörden eine sogenannte Annahme einer Anstellung feststellen. Mehr als 30 Millionen Menschen in der EU arbeiten derzeit für Plattformfirmen.

Artikel 4 von 6