LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Zu viel gezahlten Unterhalt genau nennen

In Ihrem Fall empfiehlt sich ein testamentarischer Nachtrag zu Ihrem derzeitigen Testament, in dem Sie regeln, dass der zu viel gezahlte Unterhalt auf das Erbe des betroffenen Kindes angerechnet wird. Dabei muss insbesondere das „zuviel“ genau definiert werden. Sie sollten diesen Nachtrag also nicht

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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