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Bleibt die Steuerbefreiung erhalten?

von Redaktion

Der Fall wurde in der Rechtsprechung noch nicht entschieden, nach dem Wortlaut des Gesetzes müsste die Steuerbefreiung aber erhalten bleiben, da die Witwe ja keine Möglichkeit hat, die Versteigerung zu verhindern, und sie deshalb nur aus objektiv zwingendem Grund auszieht.

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