Ist der Nachwuchs krank, heißt das für berufstätige Eltern oft auch: Sie können nicht zur Arbeit gehen. Beschäftigte können aber, „wenn das Kind eine nicht längere Zeitspanne als fünf Tage krank ist“, eine bezahlte Freistellung vom Job beanspruchen. Allerdings nur, wenn die Anwend
Dieser Artikel (ID: 1977715) ist am 19.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).