Beim Lebensmitteleinkauf kurz vor Weihnachten kommt man in Supermärkten und Discountern an sogenannten „Gourmet-“, „Premium-“ und „Deluxe-“„ Produkten fast nicht vorbei. In aufwendig designten Verpackungen versprechen sie einen besonderen Genuss für die Festtage. Ob sie dieses Versprechen immer halten können, ist fraglich.
Produkte wie Wolfsbarsch, Hirschmedaillons oder Eismeergarnelen, die im Alltag eher selten auf den Tisch kommen, punkten in Sachen Exotik. Schwieriger wird es, die suggerierte „Spitzenqualität“ bei Wurst, Fertigkroketten oder Desserts einzuschätzen. Der Blick in die Zutatenlisten zeigt nämlich häufig genauso viele Zusatzstoffe und typische industrielle Zutaten wie in herkömmlichen Produkten: Glukosesirup, modifizierte Stärke oder Palmöl. Das Problem: rechtlich gibt es meist keine klaren Vorgaben für qualitätsbezogene Werbung.
Generell gilt, dass Informationen und Werbung für Lebensmittel nicht täuschen dürfen. Dieser Begriff ist jedoch sehr dehnbar und erspart nicht den Blick ins Kleingedruckte der Verpackungen. Immerhin sind für einige Lebensmittelgruppen Hervorhebungen einer besonderen Qualität in den sogenannten Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission genauer beschrieben. Diese Leitsätze sind nicht rechtlich bindend, stehen aber für den guten Handelsbrauch und dienen zum Beispiel der Lebensmittelüberwachung als Richtschnur, um mögliche Täuschungen zu erkennen. So sehen die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse vor, dass Wurst mit Hinweisen wie „Spitzenqualität“, „Delikatess“ „Feinkost“ oder „extra“ einen höheren Anteil an Muskelfleisch aufweisen und kein Separatorenfleisch enthalten sollte. Darunter versteht man die Fleischreste, die im Schlachthof bei der Zerlegung der Tiere an den Knochen hängen bleiben und anschließend maschinell oder vom Schlachter abgetrennt werden.
Bei Feinkostsalaten führen die Leitsätze ebenfalls Qualitätskriterien auf. So haben beispielsweise die Delikatess-Varianten von Fleisch- und Geflügelsalat einen höheren Fleischanteil, ein Delikatess-Heringssalat einen höheren Fischanteil.
Wer Weihnachtsgebäck lieber fertig einkauft anstatt selbst zu backen, profitiert von den Vorgaben in den Leitsätzen für Feine Backwaren. Hier wird die besondere Qualität häufig am Anteil von Nüssen und Mandeln festgemacht. Ein Lebkuchen mit dem Attribut „fein“ oder „edel“ soll mehr davon enthalten als die profane Lebkuchenkonkurrenz. Für Elisenlebkuchen sehen die Leitsätze beispielsweise einen Mindestgehalt von 25 Prozent an Mandeln, Hasel- und Walnüssen vor, während der Anteil an Getreidemehl höchstens zehn Prozent betragen sollte. „Feine“ Dominosteine enthalten eine Schicht Marzipan, einfache Dominosteine stattdessen Persipan. Diese Masse wird nicht aus Mandeln, sondern aus Pfirsich- und Aprikosenkernen gewonnen. „Edel“-Marzipan wiederum enthält mindestens 70 Prozent Marzipanrohmasse und maximal 30 Prozent Zuckerzusatz, während bei gewöhnlichem Marzipan das Verhältnis 1:1 beträgt. Sogar für Pudding und andere süße Desserts gibt es Leitsätze. Sie legen zum Beispiel fest, dass eine Mousse au chocolat mindestens sechs Prozent Schokolade enthält, in der Premiumvariante sogar 15 Prozent.