LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Muss ich für Rücklagen zahlen?

Gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft haftet grundsätzlich nur der Erbe als Eigentümer der Wohnung. Im Innenverhältnis zum Sohn Ihres verstorbenen Lebensgefährten sind Sie als Berechtigte des Wohnrechts aber verpflichtet, ihn von den Hausgeldzahlungen an die Gemeinschaft freizustellen. Dies b