Nebenkostenprivileg – so heißt die Regelung offiziell: Hauseigentümer oder die Hausverwaltung darf Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber abschließen, Mieter können damit in ihrer Wohnung die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender empfangen. Abgerechnet wird das
Dieser Artikel (ID: 1979088) ist am 21.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).