Nebenkostenprivileg – so heißt die Regelung offiziell: Hauseigentümer oder die Hausverwaltung darf Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber abschließen, Mieter können damit in ihrer Wohnung die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender empfangen. Abgerechnet wird das Ganze über die Mietnebenkosten – die Konditionen sind vergleichsweise günstig. Allerdings: Wer gar nicht TV schaute oder über das Internet, musste dennoch die Kabelumlage bezahlen. Doch das soll sich nun ändern.
Wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
In Kraft getreten ist die Neuregelung bereits am 1. Dezember 2021, bis 30. Juni 2024 gilt eine Übergangsfrist. Das heißt: Im Sommer ist endgültig Schluss.
Was bedeutet das für Mieter?
Mieter müssen sich im Sommer selbst um ihren Fernsehanschluss kümmern. Zwar sind es bis dahin noch ein paar Monate, Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW rät dennoch: „Idealerweise sollten sich Mieterinnen und Mieter schon jetzt eigenständig darum kümmern und sich die Frage stellen, ob sie weiterhin Kabelfernsehen beziehen wollen oder ob eine andere Option in Betracht kommt.“ Vorteil der Neuregelung sei, dass sich Mieter jetzt selbst entscheiden könnten, zu welchem Fernsehanbieter sie wechseln, sagt er. „Bisher hatten viele Mieter gar keine Wahl. Die Kosten fürs Kabelfernsehen wurden einfach über die Nebenkosten abgerechnet. Wer aber gar kein Fernsehen schauen wollte oder lieber über das Internet fernsehen wollte, musste trotzdem zusätzlich die Kabelgebühren über die Nebenkosten bezahlen.“ Der Nachteil der Neuregelung sei, dass Mieter nun selbst aktiv werden müssten.
Was konkret müssen betroffene Mieter tun?
„Wer weiterhin Kabelfernsehen beziehen möchte, sollte jetzt nach Angeboten Ausschau halten, diese vergleichen und selbstständig schauen, welches das beste Angebot ist“, sagt Verbraucherschützer Tergek. Marcel de Groth, Geschäftsführer Privatkunden bei Vodafone, so, dass es sich auch lohnen könne, beim Vermieter nachzufragen, ob mit einem Kabel-Anbieter eine Kooperation bestehe. „Zusammen mit der Wohnungswirtschaft rabattieren wir Produkte“, sagt der Vodafone-Manager. Gleichzeitig verspricht er, dass sein Unternehmen für betroffene Mieter günstige Angebote machen werde. Der Vorteil sei, dass nach einem Vertragsabschluss am Fernseher nichts umgesteckt werden müsse – das Fernsehprogramm laufe nach dem 30. Juni einfach wie gewohnt weiter. Vodafone ist eigenen Angaben zufolge mit 13 Millionen versorgten Haushalten der größte Kabelfernsehanbieter in Deutschland.
Gibt es auch Alternativen zum Kabelfernsehen?
Ja. Eine Möglichkeit ist der Empfang über das Internet, weswegen auch Unternehmen wie die Telekom angesichts des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs mit Sonderangeboten locken. „Am Ende muss jeder für sich entscheiden, ob er weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchte oder in Zukunft eine Alternative nutzt“, sagt Burak Tergek von der Verbraucherzentrale. Neben dem Internetfernsehen gibt es auch die Möglichkeit, Fernsehsender über eine Satellitenschüssel oder DVB-T2 HD zu empfangen (siehe Kasten).
Wer weiterhin über Kabel fernsehen möchte: Wird es dann teurer als bei einer Abrechnung über die Nebenkosten?
Ja, davon ist auszugehen. Burak Tergek von der Verbraucherzentrale rechnet aber mit Preiserhöhungen im Bereich von maximal zwei bis drei Euro pro Monat. Ähnliches ist vonseiten der Anbieter zu hören: „Bisher zahlten Mieter im Schnitt zwischen sieben und neun Euro im Monat, in Zukunft dürften es zwischen acht und zehn Euro sein“, sagt Marcel de Groth, von Vodafone.
Worauf ist bei einem neuen Vertragsabschluss zu achten?
„Es kann sein, dass jetzt Anbieter an der Tür klopfen und versuchen, einen Vertragsabschluss herbeizuführen“, sagt Verbraucherschützer Tergek. Die Verkäufer würden Druck aufbauen und behaupten, dass die jeweiligen Mieterinnen und Mieter ohne einen Vertragsabschluss nach dem 30. Juni 2024 ohne Fernsehen dastünden. „Wir warnen vor solchen Haustürgeschäften, man sollte generell niemals an der Wohnungstür einen Vertrag unterschreiben, da besteht immer eine gewisse Überrumpelungsgefahr“, warnt der Experte. Natürlich spräche nichts dagegen, sich die Vertragsunterlagen einmal geben zu lassen, um das Angebot mit anderen zu vergleichen. Vergessen werden dürfe aber nicht: „Man hat genug Zeit, sich bis zum Stichtag in Ruhe zu überlegen, zu welchem Anbieter man geht.“
Was bedeutet die Regelung für Wohnungseigentümer?
Hier sei die Sachlage kompliziert, warnen Verbraucherschützer: „Es gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können.“ Unternehme die Eigentümergemeinschaft jedoch nichts, oder entscheide sie sich gegen eine Kündigung, so liefen die Verträge weiter. Dann müssten die Wohnungseigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Empfang über das Hausgeld bezahlen, dürften es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit ihren Mietern abrechnen.
Warum wird das Nebenkostenprivileg überhaupt gestrichen?
„Als das Kabelfernsehen vor 40 Jahren eingeführt wurde, war es eine echte Neuerung“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Statt drei bis fünf analoger Fernsehprogramme hätten Nutzer über den neuen Kabelanschluss bis zu 30 analoge Fernsehprogramme empfangen. „Doch die Zeiten haben sich geändert: Die Fernsehübertragung ist mittlerweile komplett digital und es gibt auch neue Verbreitungswege, wie beispielsweise Fernsehen über das Internet.“ Wenn aber über die Mietnebenkosten der Kabelanschluss inklusive ist, gebe es keinen Anreiz für Mieter, auf alternative Übertragungswege zu wechseln.