Auch dem Christkind unterlaufen Fehler. Und so liegen immer wieder Geschenke unter dem Weihnachtsbaum, die den Beschenkten nicht gefallen. Wer sich traut, um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent im Laden umtauschen. Ein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware gibt es aber
Dieser Artikel (ID: 1980485) ist am 23.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39).