Gesetzlich krankenversicherte Eltern, die ein krankes Kind unter zwölf Jahren betreuen müssen und deshalb im Job fehlen, können Kinderkrankengeld erhalten. Die Leistung gibt es künftig nicht mehr so lange wie in der Corona-Zeit, aber länger als in der Zeit davor.
Dieser Artikel (ID: 1983094) ist am 30.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).