Wer den Standstreifen als Fahrstreifen zweckentfremdet, muss allein haften, wenn es zu einem Unfall kommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Fulda hervor (Az.: 3 O 56/23), auf das der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um eine Kollision zwischen einem Auto und einem Lkw auf einer Autobahn.
Dieser Artikel (ID: 1983893) ist am 02.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).