Standstreifen: Fahrer haftet

von Redaktion

Wer den Standstreifen als Fahrstreifen zweckentfremdet, muss allein haften, wenn es zu einem Unfall kommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Fulda hervor (Az.: 3 O 56/23), auf das der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um eine Kollision zwischen einem Auto und einem Lkw auf einer Autobahn. Dort stockte der Verkehr und der Lkw-Fahrer wich auf den Standstreifen aus. Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem Autofahrer, der von einem Parkplatz wieder auf die Autobahn auffuhr. Die Schuldfrage landete vor Gericht, das dem Autofahrer Recht gab. Selbst wenn dieser den Lkw hätte erkennen können, sei das Fehlverhalten des Lkw-Fahrers als so schwer einzustufen, dass die Betriebsgefahr des Autos dahinter zurücktrete.  dpa

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