Gastro-Betrieb oder Anwohner – wer war zuerst da? Für die Frage, ob Nachbarn störenden Lärm und unerträgliche Gerüche durch ein Restaurant oder einen Imbiss tolerieren müssen, macht das keinen Unterschied. Der Satz „Du wusstest doch, worauf Du Dich einlässt“ gelte nicht, sagt Jürgen Benad, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband hin. Denn egal, ob der Gastrobetrieb schon zum Einzug vorhanden war oder erst später eröffnet wurde: An die gesetzlichen Vorgaben haben sich alle zu halten. So sollen Geräusche und Gerüche für die Nachbarschaft in einem erträglichen Rahmen bleiben.
Fühlen sich Anwohner durch Lärm oder Gerüche belästigt, rät Christian Feierabend, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, immer als Erstes das Gespräch mit dem Gastrobetrieb zu suchen. Erst wenn das nicht fruchtet, sollten Nachbarn von ihrem Recht Gebrauch machen, das Ordnungsamt zu verständigen. Dieses kann prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und gegebenenfalls Nachbesserung fordern.