RECHT

Scheibe muss komplett enteist werden

von Redaktion

Das hat bestimmt schon jeder Autofahrer mal im Winter erlebt: Weil vergessen wurde, die Scheiben abzudecken oder das Auto in die Garage zu fahren, müssen die Scheiben freigekratzt werden. Und weil kalte Hände keinen Spaß machen, kratzt so mancher vor dem Losfahren nur ein kleines Guckloch in die vereiste Windschutzscheibe. Doch das ist nicht ausreichend. Ein solches Bullauge genügt nicht, um den Verkehr im Auge zu behalten. Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Um diesen Ansprüchen zu genügen, müssen Windschutz- und Heckscheiben ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Auch Kühlerhaube, Dach und Kofferraum sind abzufegen. Wer statt der klassischen Variante auf Thermodecken setzt, der sollte bedenken, dass die feuchten Decken – im eiskalten Innenraum des Autos liegend – die Scheiben zusätzlich von innen vereisen lassen. Passiert ein Unfall, so kann zu sparsames Eis- und Schnee-Entfernen Folgen haben.

Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, der kommt um eine Mithaftung wohl nicht herum. Das jedenfalls dann, wenn sich herausstellt, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war. Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Das kann speziell bei Personenschäden heikel sein, wenn zum Beispiel das Schmerzensgeld gekürzt wird. MAIK HEITMANN

Artikel 3 von 5