Unterschrift muss am Ende stehen

Wo ein Testament unterschrieben wird, ist für dessen Gültigkeit von großer Bedeutung. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 33 Wx 119/23 e), auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Mit der eigenhändigen Unterschrift am Textende des Testaments macht ein Erblasser deutli

Montag, 15. September 2025

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