Pflegeheim oder doch eine ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaft? Für die steuerliche Abzugsfähigkeit der entstandenen Kosten spielt das keine Rolle. Auch wer wegen Krankheit oder Behinderung in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft lebt, die dem jeweiligen Landesrecht unterliegt, kann
Dieser Artikel (ID: 1988564) ist am 11.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).