Im Laufe der Zeit sammeln sich so einige Unterlagen und Dokumente an. Wer als Angestellter den Wust abbauen will, muss wissen, was er wie lange aufbewahren muss.
Lebenslang
Einige Dokumente sollten niemals entsorgt werden. Darunter fallen Unterlagen, die Abstammung oder Identität nachweisen, beispielsweise Geburtsurkunden und gültige Ausweise. Auch solche über Ausbildungs- und Arbeitslaufbahn oder die finanzielle Situation, wie Kaufverträge, Kreditunterlagen und Grundbuchauszüge zu Immobilien sowie Belege zu größeren Anschaffungen, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Patientenverfügungen, Erbscheine, Gerichtsurteile und Vollstreckungsurteile sollten auch dauerhaft aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich auch, relevante ärztliche Unterlagen aufzubewahren, da diese nach zehn Jahren von den medizinischen Einrichtungen vernichtet werden. Arbeitsverträge, Sozialversicherungsnachweise und solche über Zeiten der Erwerbslosigkeit sind wichtig für die Altersvorsorge.
Ein Jahr
Gehaltsabrechnungen sollten zum Zwecke der Lohnsteuerbescheinigung ein Jahr aufgehoben werden. Die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen wiederum hebt man bis zur Rente auf.
Zwei Jahre
Handwerkerrechnungen sollten zwei Jahre lang nicht aussortiert werden, um Gewährleistungsansprüche nachweisen zu können. Vermieter sollten Handwerkerrechnungen sechs Jahre aufheben. Die Zweijahresfrist gilt auch für Quittungen, Kaufbelege, Kaufverträge, Garantieunterlagen und Kassenbons, um Mängeln reklamieren zu können.
Drei Jahre
Kontoauszüge oder Überweisungen als Beleg für Anschaffungen sind drei Jahre aufzubewahren. Mietverträge, Übergabeprotokolle, Nebenkostenabrechnungen und Kautionsnachweise sollten noch drei Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses behalten werden. Vermieter sollten bei privater Vermietung die entsprechenden Verträge sechs Jahre lang aufbewahren. Auch Versicherungspolicen und Verträge zu Abonnements, insbesondere Kündigungen, sollte man drei Jahre nach Ende der Laufzeit behalten.
Vier Jahre
Der Lohnsteuerhilfeverein empfiehlt, Steuerunterlagen und Belege für das Finanzamt vier Jahre lang nicht wegzuschmeißen. Steuerbescheide gelten oftmals vorläufig oder werden unter Vorbehalt verschickt. Für diesen Fall ist man dann mit der vierjährigen Frist abgesichert. Bei einem Jahreseinkommen über 500 000 Euro gilt bei Belegen für das Finanzamt eine sechsjährige Frist.
Zehn Jahre
Die längste Frist gilt für Steuerbescheide selbst. Diese sollten mindestens zehn Jahre dauerhaft archiviert werden. Für zukünftige staatliche Förderungen können diese Dokumente bei der Beantragung relevant werden.
PERNILLA RAUH