LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Darf die Stadt den Zins erhöhen?

Ihre Bedenken gegen die Argumentation der Stadt, von einer „Veräußerung“ auszugehen, sind verständlich; ob Sie damit durchdringen, bedarf allerdings einer eingehenderen Prüfung. Zunächst ist, jedenfalls formaljuristisch, von einer Veräußerung auszugehen, da Sie die Erbbaurechtsimmobilie vertraglich