LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Darf die Stadt den Zins erhöhen?

Ihre Bedenken gegen die Argumentation der Stadt, von einer „Veräußerung“ auszugehen, sind verständlich; ob Sie damit durchdringen, bedarf allerdings einer eingehenderen Prüfung. Zunächst ist, jedenfalls formaljuristisch, von einer Veräußerung auszugehen, da Sie die Erbbaurechtsimmobilie vertraglich

Samstag, 13. September 2025

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