LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Vereinbarung mit Ex-Mann beweisbar?

von Redaktion

Eva G.: „Ich wurde 1973 noch nach altem Recht geschieden. Damals machten wir eine außergerichtliche Vereinbarung, der zufolge beim Ableben meines Ex-Mannes die Versicherungen an mich ausbezahlt werden. Nun ist es so, dass mir dieses Protokoll abhanden gekommen ist. Gibt es eine zentrale Stelle, wo man so etwas einsehen kann? Oder gibt es die Möglichkeit, von der Gegenseite eine Kopie einzufordern?“

Leider ergibt sich aus Ihren Schreiben nicht, bezüglich welcher Versicherungen Sie eine Vereinbarung getroffen haben. Betriebsrenten (die nach altem Recht nicht automatisch im Rahmen der Scheidung aufgeteilt worden sind) oder Lebensversicherungen? Unterstellt, es handelt es sich um Lebensversicherungen, und Ihr Ex-Mann hat Ihre Vereinbarung seiner Lebensversicherung übermittelt, würden Sie beim Ableben Ihres Ex-Mannes von der Lebensversicherung direkt die Auszahlung erhalten. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit; von Ihren Ex-Mann eine Abschrift anzufordern.

Sollte die Vereinbarung notariell oder gerichtlich protokolliert worden sein haben Sie – infolge der abgelaufenen Aufbewahrungsfristen – keine Möglichkeit, eine Kopie der Vereinbarung zu erhalten. Eine „zentrale Stelle“, die derartige Vereinbarungen speichert, existiert nicht.

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