LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Muss ich für die Fenster mitbezahlen?

Jeder Sondereigentumseinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zugeordnet. Dies gilt auch für Garagenstellplätze, die im Sondereigentum stehen. Der einem Garagenstellplatz zugeordnete Miteigentumsanteil ist meist aber deutlich geringer als de

Samstag, 13. September 2025

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