Den Zug nehmen oder doch den Flieger? Diese Frage stellt sich auch bei Dienstreisen. Möchten Beschäftigte ein anderes Verkehrsmittel nutzen, als ihr Arbeitgeber vorsieht, ist eines wichtig zu wissen: Wer von beiden kann das entscheiden? Die kurze Antwort: In der Regel der Arbeitgeber – und zwar im R
Dieser Artikel (ID: 1991480) ist am 16.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).