Verkehrsmittel ist Chefsache

von Redaktion

Den Zug nehmen oder doch den Flieger? Diese Frage stellt sich auch bei Dienstreisen. Möchten Beschäftigte ein anderes Verkehrsmittel nutzen, als ihr Arbeitgeber vorsieht, ist eines wichtig zu wissen: Wer von beiden kann das entscheiden? Die kurze Antwort: In der Regel der Arbeitgeber – und zwar im Rahmen seines Weisungsrechts. Dieses ergibt sich aus Paragraf 106 der Gewerbeordnung. „Der Arbeitnehmer kann nicht aus Umweltschutzgründen darauf pochen, die Bahn zu nehmen, wenn der Arbeitgeber aufs Flugzeug besteht, etwa weil es günstiger ist“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Das vom Arbeitgeber gewählte Verkehrsmittel muss allerdings „im Rahmen der Interessensabwägung“ zumutbar für den Mitarbeiter sein.

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