Wie das Fernsehen ins Haus kommt

Nebenkostenprivileg. So nennt sich das Recht von Vermietern, die Kosten eines Gruppenvertrags für Kabel-TV auf die Mieter umzulegen. Damit ist ab dem 1. Juli Schluss. Von da an können Mieter TV-Empfangsweg und Anbieter frei wählen – oder natürlich auch ganz auf lineares Fernsehen verzichten. Und wer

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Samstag, 13. September 2025

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