Wer Steuern nachzahlen muss, seine Steuererklärung aber erst spät einreicht, kann unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Und zwar in Form von Zinsen, die das Finanzamt verlangen kann. Das sei sogar dann möglich, wenn die Bearbeitungszeit in der Behörde einfach sehr lang ist, teilt der Bund der St
Dieser Artikel (ID: 1992967) ist am 18.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).