Wer sein eigenes handschriftlich erstelltes Testament durchstreicht, macht es damit unwirksam. Nur ungünstig: Nach dem Tod eines Erblassers lässt sich manchmal schwer feststellen, ob dieser die Durchstreichungen selbst vorgenommen hat oder ob Dritte das erst nachträglich getan haben, um den Letzten
Dieser Artikel (ID: 1995146) ist am 22.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26).