Zuschuss vom Arbeitgeber nicht verschenken

von Redaktion

Der Jahresbeginn kann ein guter Anlass sein, mal über die eigene Altersvorsorge nachzudenken. Gibt es zum Beispiel die Chance auf eine betriebliche Altersvorsorge, die Sie bislang noch nicht nutzen? Man sollte im Zweifel immer beim Arbeitgeber nachfragen oder sich individuell beraten lassen, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Denn wenn Beschäftigte sich dazu entschließen, Teile ihres Bruttogehalts umwandeln zu lassen, um es in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu investieren, müssen Arbeitgeber das grundsätzlich bezuschussen – und zwar mit zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Das gilt übrigens auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Ausnahmen gibt es nur bei manchen Gutverdienern. dpa

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