VERKEHR

Wenn´s gekracht hat

von Redaktion

Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist höchste Vorsicht angesagt. Doch was tun, wenn’s trotzdem kracht? Der Auto Club Europa (ACE) gibt Tipps.

Unfallstelle sichern

Die Unfallstelle mit Warnblinkern absichern, hat oberste Priorität. Zunächst mit angezogener Warnweste das Warndreieck aufstellen. Hat es Verletzte gegeben? Dann den Notruf 112 wählen und Erste Hilfe leisten.

Polizei – ja oder nein?

Bei Unfällen ohne Verletzte und mit geringem Sachschaden ist die Polizei nicht zwingend notwendig. Die Unfallbeteiligten können den Vorgang unter sich klären. Dazu alle notwendigen Daten austauschen, damit der Schaden im Nachgang reguliert werden kann. Wenn aber einer der Beteiligten Unterstützung durch die Polizei wünscht, kann diese über die nächstgelegene Dienststelle gerufen werden, um den Notruf nicht unnötig zu blockieren. Deren Kontaktdaten sind, je nach Unfallort, online zu finden. Wenn nicht, bleibt nur die 110. Notruf muss sein … .  bei hohem Sachschaden

. wenn eine größere Unfallstelle abgesichert werden muss und das nicht mehr gefahrlos in Eigenregie möglich ist;

. es Streit mit Unfallbeteiligten gibt;

. man nicht der Halter des Autos ist – etwa bei einem Mietwagen oder

. man bei einem Beteiligten Alkohol vermutet.

Unfall dokumentieren

Wichtig, auch für die Schadensregulierung der Versicherung: Die Unfallspuren bestmöglich dokumentieren. Mindestens aber die Endstellung der Autos aus allen Perspektiven fotografieren. Dabei nicht das Auto des Unfallgegners samt Nummernschild vergessen. Ist Zeit oder Platz genug, können weitere Unfallspuren dokumentiert werden, zum Beispiel Bremsspuren.

Daten aufnehmen

Nicht vergessen: Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten sowie die von etwaigen Zeugen aufnehmen. Auch Name und Anschrift der Versicherung des Verursachers sowie die Versicherungsnummer notieren.

Im Zweifel die Polizei rufen

Wenn die Schuldfrage nicht klar ist, rät der ACE zum Hinzuziehen der Polizei. Zum Hergang sind wahrheitsgemäße Angaben gefragt. Aber man sollte auf eine Wertung verzichten, rät der Club. Das heißt auch: auf uneingeschränkte und pauschale Schuldeingeständnisse sollte man verzichten. Vor allem keine entsprechenden Erklärungen unterschreiben. Denn dann wird laut ACE dem eigenen Versicherer die Möglichkeit genommen, sowohl Unfallursache und das Verschulden als auch die Plausibilität der Schäden zu klären. Erklärungen wie „Ich bin gegen das geparkte Fahrzeug gefahren und habe damit einen Schaden am Fahrzeug xyz verursacht“ .seien dagegen unproblematisch.

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