Rentner sind alljährlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Zum Einkommen gehören alle Renteneinnahmen sowie Einnahmen aus Betriebsrenten und Pen
Dieser Artikel (ID: 1996623) ist am 24.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).