Wann Rentner Steuern zahlen

von Redaktion

VON KLAUS RIMPEL

Welche Rentner sind steuerpflichtig?

Rentner sind alljährlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Zum Einkommen gehören alle Renteneinnahmen sowie Einnahmen aus Betriebsrenten und Pensionen, Zinsen und Dividenden, Vermietung und Verpachtung. Der Grundfreibetrag für 2023 liegt für Ledige bei 10 908 Euro und für 2024 bei 11 604 Euro. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Freibetrag, also 21 816 bzw. 23 208 Euro. Aber: Je nach Rentenbeginn bleibt ein Teil der gesetzlichen Rente steuerfrei (siehe Tabelle links).

Warum werden immer mehr Rentner steuerpflichtig?

Für jeden neuen Rentenjahrgang bleibt weniger steuer–frei. Bis zum Jahr 2040 soll eine hundertprozentige Besteuerung der „Neurenten“ erreicht sein. Für alle, die bis 2005 Rentner wurden, sind 50 Prozent der Rente von 2005 steuerfrei, in den folgenden Jahren stieg bzw. steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rentenanteils stetig an. Für Neurentner des Jahrgangs 2023 beträgt der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 83 Prozent, das heißt: 17 Prozent der Rente sind steuerfrei. Bei Neurentnern des Jahres 2024 steigt der steuerpflichtige Anteil auf 84 Prozent (16 Prozent steuerfrei). Das könnte sich aber noch ändern, denn in Berlin wird zurzeit im Vermittlungsausschuss über das „Wachstumschancengesetz“ diskutiert, das eigentlich im November 2023 unter Dach und Fach hätte sein sollen. In diesem Gesetz ist unter anderem geplant, die hundertprozentige Besteuerung bis 2058 herauszuschieben. Das würde dazu führen, dass bei Neurentnern des Jahrgangs 2023 der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 82,5 Prozent beträgt (17,5 Prozent der Rente sind steuerfrei) und bei Neurentnern des Jahres 2024 der steuerpflichtige Anteil auf 83 Prozent steigt (17 Prozent steuerfrei). Das Wachstumschancengesetz soll voraussichtlich im Februar 2024 beschlossen werden.

Wie werden Rentenerhöhungen besteuert?

Weil die Renten (fast) jedes Jahr steigen, muss man jedes Jahr aufs Neue prüfen, ob eine Jahresabrechnung beim Finanzamt nötig ist. Denn die jährliche Rentenerhöhung ist zu 100 Prozent zu versteuern, hier gibt es keinen steuerfreien Anteil. So kann es passieren, dass man auch als bisher von der Steuer befreiter Rentner in die Steuerpflicht rutscht. Dass ein bestimmter Teil der Rente „steuerpflichtig“ ist, bedeutet aber noch nicht, dass Rentenempfänger auch tatsächlich Steuern auf ihre Rente zahlen müssen, sondern gibt nur Auskunft darüber, welcher Teil der Rente in die Berechnung des maßgeblichen zu versteuernden Einkommens eingeht. Allein dieser Wert entscheidet letztlich darüber, ob und in welcher Höhe Steuern gezahlt werden müssen.

Wie errechne ich den steuerpflichtigen Teil der Rente?

Der Neurentner mit einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 83 Prozent muss 17 Prozent von seinem Bruttorentenbetrag von 2023 abziehen. Zum so errechneten Betrag muss er seine weiteren Einkünfte (Betriebsrente, Mieteinnahmen etc.) addieren. Davon zieht er dann seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro für Verheiratete) ab. Liegt das Ergebnis unter dem Grundfreibetrag von 10 908 Euro (21 816 für Verheiratete), muss der Rentner keine Steuern zahlen. Wie hoch die Bruttorente war, steht in der „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“.

Wann und wie bekommt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn zu erwarten ist, dass jemand nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, weil seine gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, kann er sich durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung von der Abgabepflicht einer Steuererklärung befreien lassen. Außerdem können Rentner, bei denen es zu keiner Steuerpflicht und Steuerfestsetzung kommt, die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sparen, indem sie diese Bescheinigung vorlegen. Damit werden Zinsen und Dividenden brutto ausbezahlt, ohne dass Steuer einbehalten wird. Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann man beim Finanzamt beantragen, sie gilt für drei Jahre.

Was ist aus den Gerichtsverfahren zur Doppelbesteuerung von Renten geworden?

Es gab zwei Musterklagen vor dem Bundesfinanzhof, in denen es um die Besteuerung während der Übergangsphase ging und die Frage, ob es dabei zu einer Doppelbesteuerung kommt. Ende Mai 2021 wurden die Urteile veröffentlicht: Der BFH hält die Übergangsregelung an sich weiterhin für verfassungsmäßig. Beide Kläger haben dann beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR1140/21). Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfahren am 7. November 2023 aber nicht zur Entscheidung angenommen. Das heißt: Die aktuell geltende Regelung bleibt bestehen.

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