Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule angedockt lässt, muss unter Umständen Blockiergebühren zahlen. Eine entsprechende Klausel in Verträgen des Energiekonzerns EnBW erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam. Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verf
Dieser Artikel (ID: 1998311) ist am 26.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).