Blockadegebühr zulässig

von Redaktion

Wer sein Elektroauto zu lange an einer Ladesäule angedockt lässt, muss unter Umständen Blockiergebühren zahlen. Eine entsprechende Klausel in Verträgen des Energiekonzerns EnBW erklärte das Karlsruher Amtsgericht nun für wirksam. Das Interesse der EnBW, die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen zu können, sei berechtigt, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Ein E-Autofahrer hatte Blockiergebühren in Höhe von 19,80 Euro zurückverlangt, nachdem er an drei verschiedenen Terminen im März 2022 die zulässige Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW überschritten hatte. Die Blockiergebühr ist nach den Bedingungen des ADAC-e-Charge-Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Sie betrage zwölf Cent pro Minute, maximal jedoch zwölf Euro. Auf die Blockiergebühr wird laut dem Gericht sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. „Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt.“

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