Einen Anspruch auf ein Hochglanzfoto bei Geschwindigkeitsübertretung mit dem Firmenwagen gibt es nicht. Das zeigt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.:8 B 960/23).
Im Verfahren ging es um eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Firmenauto. Die Bußgeldstelle schickte einen Anhörung
Dieser Artikel (ID: 1998809) ist am 27.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).