Grundsätzlich sind Gutscheine drei Jahre gültig. Der vorliegende Gutschein wäre demnach also Ende 2020 verfallen. Wegen der coronabedingten Schließungen, für die das Kosmetikstudio ja nicht verantwortlich war, können noch ein paar Monate an die Gültigkeitsdauer angehängt werden. Weigert sich ein Unternehmen, einen Gutschein im vierten Jahr einzulösen, muss es eigentlich nicht erbrachte Leistungen abzüglich des erwarteten Gewinns auszahlen. In diesem Fall wird das allerdings schwierig: Der Gutschein wurde vor sechs beziehungsweise sieben Jahren ausgestellt und Sie hätten ihn in den Jahren 2021 oder 2022 einlösen können, als es keine ganzjährigen Schließungen gab. Haben Sie damals keinen Aufschub oder keine Regelung mit dem Studio besprochen, ist es nun wohl zu spät und der Gutschein ist verfallen.