Grundsteuer: Viele Erklärungen fehlen

von Redaktion

VON MARCO HADEM UND CHRISTOPH TROST

Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Finanzressorts der Länder. Bis Mitte Januar fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg beispielsweise jeweils noch 250 000 Erklärungen und in Brandenburg etwa 150 000. In Rheinland-Pfalz fehlten Ende vergangenen Jahres noch rund 245 000 Dokumente und in Thüringen etwa 100 000. In Hessen fehlten zuletzt noch mehr als 60 000 Erklärungen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt waren es jeweils rund 50 000.

In Bayern sind rund 6,5 Millionen Eigentümer von Grundstücken aufgerufen, die Erklärungen für die neue Grundsteuer abzugeben. 6,2 Millionen haben das bereits getan – ein Wert, mit dem die Finanzbehörden im Freistaat zufrieden sind. Denkbar sei aber, dass es auch Mehrfachübermittlungen gegeben habe. „Die Arbeiten zur Hauptfeststellung befinden sich im Zeitplan“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Anders als in allen anderen Bundesländern endete die Frist für die Einreichung der Anträge in Bayern nicht im Januar 2023, sondern erst mit Ablauf des 2. Mai 2023. „Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Grundsteuer um neues Recht handelt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, zunächst an ihre Abgabepflicht erinnert. Allen Betroffenen wird geraten, schnellstmöglich ihre Steuererklärung abzugeben.“

Das Finanzministerium betonte erneut, dass „nach dem erklärten politischen Willen der Bayerischen Staatsregierung“ die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor. Der Versand der Grundsteuerbescheide und die Festlegung der Hebesatzhöhe seien aber grundsätzlich freie Entscheidung der jeweiligen Gemeinde und lägen auch „in ihrer ausschließlichen Verantwortlichkeit. Das Grundgesetz gewährleistet diese Hebesatzautonomie der Gemeinden.“

Das Grundsteuergesetz gebe, hieß es weiter, weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor. „Hieran hat sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert.“

Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Grundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell „zu bürokratisch“ war.

Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.

Für die Berechnung müssen laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele bereits von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Eigentümer können die Grundsteuer über die Nebenkosten an Vermieter weiterreichen.

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